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   OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06   

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https://dejure.org/2007,14793
OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06 (https://dejure.org/2007,14793)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.02.2007 - 4 U 71/06 (https://dejure.org/2007,14793)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 4 U 71/06 (https://dejure.org/2007,14793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises im Zivilprozess zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung; Verteilung der Beweislast für das Bestehen eines Besitzrechts; Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 990 BGB i.V.m. § 987 Abs. 2 BGB; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    BGB §§ 986 f; ; BGB § 990

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 986 ff.; BGB § 990
    Beweislast für den (Fort-)bestand eines Besitzrechtes i.S. von § 986 BGB bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach §§ 990 , 987 Abs. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für Besitzrecht aus Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2007, 431
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.05.1976 - 22 U 1702/75
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06
    Eine tatsächliche Vermutung auch für die Richtigkeit des in einer Privaturkunde aufgeführten Datums besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 416 Anm. 8; Kammergericht Berlin MDR 1977, 674; in einem obiter dictum auch BGH VersR 1976, 168, 169; BGH NJW 1990 716, 718).

    Nur die an der Entstehung der Urkunde Beteiligten sollen nach der Errichtung der Urkunde nicht mehr die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts bezweifeln können, nicht jedoch Dritte, weil ihnen anderenfalls der Beweis der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit gerade auch dann aufgebürdet werden würde, wenn die Urkunde von den Vertragspartnern zum Zwecke der Täuschung bewusst mit einem falschen Datum errichtet worden sein sollte (vgl. Kammergericht Berlin, MDR 1977, 674; OLG Schleswig v. 15.4.2005 4 U 171/04).

  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06
    Eine tatsächliche Vermutung auch für die Richtigkeit des in einer Privaturkunde aufgeführten Datums besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 416 Anm. 8; Kammergericht Berlin MDR 1977, 674; in einem obiter dictum auch BGH VersR 1976, 168, 169; BGH NJW 1990 716, 718).
  • BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75

    Beeinflussung der Entscheidung durch nicht vorschriftsmäßige Besetzung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06
    Eine tatsächliche Vermutung auch für die Richtigkeit des in einer Privaturkunde aufgeführten Datums besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 416 Anm. 8; Kammergericht Berlin MDR 1977, 674; in einem obiter dictum auch BGH VersR 1976, 168, 169; BGH NJW 1990 716, 718).
  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12

    Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

    Damit aber war Motivation nicht der seitens des Antragsgegners unterstellte Wunsch, steuerliche Vorteile zu generieren, sondern die günstigen Darlehenskonditionen in Anspruch nehmen zu wollen.Überdies wird die Bekundung des Zeugen über die Darlehensgewährung an die Antragstellerin durch den Darlehensvertrag vom 01.01.2000 über eine Darlehenssumme von 305.000,00 DM (Bl. 33 der Beiakte 20 F 366/11) bestätigt, auch wenn die tatsächliche Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit nach § 416 ZPO nur im Verhältnis zwischen dem Zeugen K und der Antragstellerin als Vertragsparteien besteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1989 - VIII ZR 228/88 -, BGHZ 109, 240; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02. Februar 2007 - 4 U 71/06 - SchlHA 2007, 481; KG Berlin, Urteil vom 06. Mai 1976 - 22 U 1702/75 - MDR 1977, 674).
  • OLG Hamm, 12.05.2017 - 20 U 197/16

    AUB; private Unfallversicherung; ärztliche Feststellung

    Dritten, die an der Entstehung der Urkunde nicht beteiligt waren, muss dieses Recht aber verbleiben, weil ihnen anderenfalls der Beweis der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit gerade auch dann aufgebürdet würde, wenn die Urkunde von den Parteien der in ihr niedergelegten Willenserklärung zum Zwecke der Täuschung bewusst falsch errichtet worden sein sollte (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.1975, I ZR 12/75, juris, Rn. 23, VersR 1976, 168 explizit für den Fall einer von einem Dritten behaupteten Rückdatierung; BGH, Urt. v. 29.11.1989, VIII ZR 228/88, juris, Rn. 11, BGHZ 109, 240; KG, Urt. v. 06.05.1976, 22 U 1702/75, juris Rn. 23, MDR 1977, 674; OLG Schleswig, Urt. v. 02.02.2007, 4 U 71/06, juris, Ls. 2, OLGR Schleswig 2007, 431; Schreiber, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl. 2016, § 416 Rn. 10 m. w. N.) .
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